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Zahlt meine Rechtschutzversicherung die Anwaltskosten?

In den meisten Versicherungsverträgen sind die Kosten im Zusammenhang mit dem Abschluss von stillen Beteiligungen der Euro-Gruppe gedeckt.

Idealerweise sollte von Anwaltseite die Deckungsanfrage vorgenommen werden.
Kommt es allerdings zum Schadensfall, zeigen sich bisweilen Versicherer unkulant gegenüber den Kunden und versagen die Übernahme von Anwalts- und Prozesskosten. Was ist zu beachten, um nicht das Opfer unberechtigter Deckungsablehnungen zu werden? Die Anfrage der Deckung beim Rechtschutzversicherer ist Profiarbeit; der Kunde sollte dies nicht alleine erledigen. Denn der Versicherung muss für die Deckungsentscheidung dargestellt werden, welche Forderungen durchgesetzt werden sollen und dass die Rechtsverfolgung eine Aussicht auf Erfolg hat und nicht mutwillig erfolgt. Geprüft werden muss in diesem Zusammenhang zuerst das der Versicherung zugrundeliegende Bedingungswerk - das "Kleingedruckte" darauf hin, ob der Fall unter die vertraglich vereinbarte Deckung fällt.

Neben den Konstellationen, in denen der Versicherer klar nicht in der Pflicht ist (z.B. wenn die Versicherung erst nachträglich abgeschlossen worden ist) gibt es etliche Zweifelsfälle, in denen die Rechtslage nicht eindeutig ist. Hier muss unter Hinweis auf von den zuständigen Gerichten entschiedenen Referenzfällen der Versicherung die eigene Rechtsposition mit Nachdruck aufgezeigt werden. Vielen Kunden ist in diesem Zusammenhang z.B. nicht bekannt, dass die Versicherungen - je nach Bedingungswerk - noch 2 bzw. 3 Jahre nach Beendigung des Versicherungsvertrag "nachhaften", so dass Deckung gewährt werden muss, obwohl der Versicherungsvertrag seit Jahren beendet ist. Besonders wichtig wird der professionelle Helfer aber immer dann, wenn - wie leider häufiger als noch vor einigen Jahren zu beobachten - ist, der Versicherer erst einmal die Deckung ablehnt. Der im Versicherungsrecht erfahrene Anwalt wird unberechtigte Ablehnungen nicht hinnehmen und hiergegen argumentieren.

Die Erfahrung lehrt, dass in etlichen Fällen die Versicherer nach mehreren Eingaben dann einlenken und Deckung gewähren. Ärgerlich sind die Fälle, in denen die Versicherungsnehmer selber mit dem Versicherer korrespondieren und nach Deckungsablehnungen die Rechtsverfolgung aufgeben. Hier gilt die alte Regel, dass der, der kämpft, verlieren kann, hingegen der, der aufgibt, schon verloren hat.