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Forderungsanmeldung im Verfahren IBEKA AG

Achtung - EILT!
Ohne Forderungsanmeldung keine Entschädigung.
Der Insolvenzverwalter Fraas hat einen Insolvenzplan angekündigt, nach dem die geschädigten Anleger eine Zahlung von mindestens 11% der Schadenssumme aus der Insolvenzmasse erwarten können. Hierfür ist es zwingend notwendig, dass die Schadensersatzforderung zur Insolvenztabelle angemeldet wird. Ohne Anmeldung der Forderung wird kein Geld fliessen. Für Anleger, die die Forderung bislang nicht angemeldet haben, besteht eiliger Handlungsbedarf .


Der Insolvenzverwalter Fraas verschickt im Verfahren der IBEKA AG seit dem 13.01.06 Musterformulare für die Anmeldung von Insolvenzforderungen der Anleger. Frist zur Einreichung ist der 31.03.06.

Ein Muster dieser Schreiben ist als PDF-Datei aufrufbar [Download, 903 KB]*

Hier ist Vorsicht beim Ausfüllen geboten: In der Spalte "Rang" in dem Formular ist (teilweise) der § 39 Insolvenzordnung vorgedruckt; damit gibt der Anleger an, dass er seine Forderung nur als sogenannter "nachrangiger" Gläubiger anmeldet. Einen Anteil aus der Insolvenzmasse wird ein "nachrangiger" Gläubiger aller Voraussicht nach nicht erhalten, da er nur dann zum Zuge kommen wird, wenn alle anderen Fremdgläubiger ihr komplettes Geld erhalten haben (was wohl nie der Fall sein wird). Die Forderung muss als reguläre Insolvenzforderung nach § 38 Insolvenzordnung angemeldet und begründet werden.

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