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Was ist unter einer "stillen Beteiligung" zu verstehen?

Sie gehen wahrscheinlich davon aus, dass Sie durch den Abschluss eines Beteiligungsvertrages mit einem Unternehmen der Euro-Gruppe eine reguläre Kapitalanlage gezeichnet haben, vergleichbar einem Sparvertrag.

Dem ist nicht so. Bei der stillen Beteiligung handelt es sich um eine unternehmerische Beteiligung. Die gesetzlichen Regelungen zur stillen Gesellschaft befinden sich in den §§ 230 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB). Die Darstellung hier folgt dem Beispiel der IBEKA AG und der GOJ AG. Die stille Gesellschaft der IBEKA AG und der GOJ AG (Unternehmen der Euro-Gruppe) ist eine Personengesellschaft in Form einer Innengesellschaft. Was heisst dies konkret? Die stille Gesellschaft dient dazu, dass Anleger einem Unternehmen Anlagekapital zur Verfügung stellen. Der stille Gesellschafter der IBEKA AG und der GOJ AG beteiligt sich am Unternehmen eines anderen und erhält hierfür eine Gewinnbeteiligung. Bei der atypisch stillen Beteiligung der IBEKA AG und der GOJ AG ist er auch am Verlust der Gesellschaft beteiligt.

Die Verträge der Anleger mit den Unternehmen der Euro-Gruppe, insbesondere mit der IBEKA AG und der GOJ AG, sind in der Regel so gestrickt, dass der Anleger mit seiner Einlage auch am Verlust der Gesellschaft teilnimmt.