Informationen für Geschädigte der Euro-Gruppe
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Vertritt der Insolvenzverwalter meine Interessen als Anleger?

Der Insolvenzverwalter vertritt nicht ihre individuellen Interessen, sondern die aller Gläubiger.

Er wird Sie auffordern, innerhalb gewisser Fristen berechtigte Forderungen Ihrerseits gegen die betroffenen Gesellschaften der Euro-Gruppe zur Insolvenztabelle anzumelden. Die Anmeldung der Forderungen gegenüber der IBEKA AG und der GOJ AG (Unternehmen der Euro-Gruppe) soll auf bestimmten Formularen geschehen.

Damit die Forderung anerkannt wird, muss sie rechtlich einwandfrei begründet werden. Erfolgt dies nicht, wird die Forderung wahrscheinlich vom Insolvenzverwalter nicht anerkannt werden. Vom Insolvenzverwalter nicht anerkannte, bestrittene Forderungen werden an der am Ende des Verfahrens stattfindenden Verteilung des Schuldnervermögens der betroffenen Gesellschaften, namentlich der IBEKA AG und der GOJ AG (Unternehmen der Euro-Gruppe), nicht teilnehmen. Hier ist professionelle Hilfe gefragt. Da die Anleger beim Beitritt zur Anlagegesellschaft in der Regel nicht über die besonderen Risiken der Beteiligung aufgeklärt worden sind, kommen Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlage-Beratung in Betracht, die grundsätzlich zur Insolvenztabelle angemeldet werden können.

Hier muss im Einzelfall geprüft werden, wie sich der Inhalt des Vermittlungsgesprächs gestaltet hat und auf welcher Prospektgrundlage die Anleger informiert worden sind. Die Prospekte der Gesellschaften, insbesondere der IBEKA AG und der GOJ AG (Unternehmen der Euro-Gruppe), sind teilweise nach verlorenen Gerichtsverfahren abgeändert worden.